Warum wir?

Unsere Konfliktlöser sind…

…von Beruf Richter*innen. Das heißt sie sind unabhängig und nicht von Mandanten – und auch nicht von uns, der IFA Konfliktlösung – abhängig. Sie müssen sich nicht mit jemanden gut stellen, sie müssen niemandem etwas beweisen. Das prägt die Einstellung unsere Konfliktlöser, das verschafft ihnen innerliche Freiheit. Freiheit, von der Sie profitieren.
Als Richter*innen sind unsere Konfliktlöser stets an der Praxisfront. Sie bekommen Woche für Woche ganz unterschiedliche Charaktere und komplexe Themen “in den Griff”, und lösen so manchen unauflöslich erscheinenden Streit zur überraschten Zufriedenheit beider Seiten auf.

… vom Herzen Konfliktlöser. Sie verhandeln fair und respektvoll. Das fordern sie auch von den Beteiligten ein, und das setzen unsere Konfliktlöser auch durch. Zufrieden sind Unsere Konfliktlöser, wenn sie eine – möglichst einvernehmliche – Lösung gefunden haben, die den Konflikt dauerhaft klärt.

Was machen wir anders?

Wir nehmen den Begriff ernst: Unsere Konfliktlöser sind Einigungsstellenvorsitzende, nicht Spruch- oder Entscheidungsstellenvorsitzende. Manchmal geht es nicht anders, ein fauler Kompromiss hilf niemandem: dann muss ein Dritter entscheiden – das können unsere Konfliktlöser hervorragend. Mit einer Entscheidung ist jedoch häufig nur der vermeintliche „Gewinner“ zufrieden. Auf Dauer aber niemand: der nächste Streit, das nächste Verfahren ist nur eine Frage der Zeit.

Unsere Konfliktlöser streben die einvernehmliche Lösung an: diese ist von Dauer und befriedet den Betrieb. Unsere Konfliktlöser kennen die Hindernisse, die eine Einigung blockieren, und die Wege, sie zu überwinden. Unsere Konfliktlöser verhandeln zumeist nach dem sog. Harvard-Verhandlungskonzept, also fair, effektiv und lösungsorientiert. So erreichen Unsere Konfliktlösungen Einigungen, welche die Betriebsparteien vorher nicht für möglich gehalten hätten. Es muss nicht immer ein Kompromiss sein, oft lässt sich der “Kuchen vergrößern statt nur verteilen”.

Ihre Vorteile

Schnelligkeit

Wir garantieren einen zeitnahen Beginn des Einigungsstellenverfahrens. Auf Ihre Anfrage schlagen wir Ihnen kurzfristig aus unserem Kreis ausgewählter Richter*innen Ihren Konfliktlöser vor. Nach Genehmigung der Übernahme des Einigungsstellenvorsitzes durch die zuständige Gerichtsleitung kann unser Konfliktlöser sofort loslegen. Dies ist ein unschätzbarer Vorteil gegenüber der Bestellung des Vorsitzenden durch das Arbeitsgericht. Hier sind die Verfahrenslaufzeiten deutlich länger und der Betrieb solange gelähmt.

Kompetenz für Ihren Betrieb

Unsere Konfliktlöser sind praxiserprobt und kennen die aktuellen Themen und Probleme, die Arbeitgeber und Betriebsräten zu schaffen machen. Die meisten unserer Konfliktlöser schulen Jahr für Jahr Hunderte von Betriebsräten, Personalern und Führungskräften bei namhaften Schulungsanbietern. Unsere Konfliktlöser sprechen Ihre Sprache, kein Juristendeutsch. Und so gelingt es unseren Konfliktlösern, als Richter(innen) jedes Jahr Hunderte von Verfahren einvernehmlich zu lösen.

Kostenkontrolle

Wir vereinbaren auf Wunsch vor Beginn mit dem Arbeitgeber feste Sitzungssätze im üblichen Rahmen. Außer in besonders komplexen und aufwändigen Fällen ist damit auch die Einarbeitungszeit vor der ersten Sitzung und die Abwicklung nach Ende des Einigungsstellenverfahrens bereits mit abgegolten. Das heißt: Keine bösen Überraschungen fürden Arbeitgeber, kein schlechtes Gewissen für den Betriebsrat. Einigen sich Arbeitgeber und Betriebsrat auf unseren Konfliktlöser als Einigungsstellenvorsitzenden, entfällt auch das Einsetzungsverfahren vor dem Arbeitsgericht. Damit entstehen keine zusätzlichen Rechtsanwaltsgebühren und sonstige Kosten.

Alles aus einer Hand

Unsere Konfliktlöser werden direkt für die IFA Konfliktlösung tätig und sind für die fachliche Durchführung der Einigungsstelle zuständig, wir für den Rest. Unsere Konfliktlöser können sich damit um das Eigentliche kümmern: Ihre Einigungsstelle.
Und Sie haben nur einen Ansprechpartner für das „Drumherum“, die IFA Konfliktlösung.